Meldung
NRW-Soforthilfe 2020: Neuigkeiten zum Rückmeldeverfahren
Wie berichtet, wurde der Beginn des Rückmeldeverfahrens für die Sofortbeihilfen in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Juli auf Ende November verschoben. Nun erhalten die Soforthilfe-Empfänger in NRW die Möglichkeit, die Soforthilfen auch erst im Frühjahr 2021 abzurechnen und eine etwaige Überkompensation ggf. erst im Herbst 2021 zu zahlen. Die Abrechnung und Rückzahlung noch in 2020 bleibt aber möglich.
Das Wirtschaftsministerium NRW meldet hierzu auf seiner Website:
„Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch etwas verzögern. Dies wird ganz überwiegend im Interesse der Empfänger liegen. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Ende November erhalten daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.
Bis zum Erhalt dieser E-Mail bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sehen Sie bitte bis zum Start des Rückmeldeverfahrens von Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse ab.“