Meldung
Novum im Berufsanerkennungsverfahren
Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe soll Patientenschutz und Versorgungsqualität sicherstellen
Berufsangehörige aller Gesundheitsfachberufe, die ihre Ausbildung im Ausland erworben haben, müssen, um in Deutschland praktizieren zu können, zunächst einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Um den Patientenschutz und Versorgungsstandards dabei jederzeit zu gewährleisten, folgt dann häufig die fachliche Nachqualifizierung.
Als Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse genügte zur Berufsanerkennung bisher ein allgemeinsprachliches Zertifikat. Nun soll dieses durch eine berufsspezifische Fachsprachenprüfung ersetzt werden. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern.
In Bayern gilt die neue Regelung bereits seit dem 1. Mai 2022 für erste Berufsgruppen. Ab dem 1. Oktober betrifft sie u. a. auch die Logopädie. Verantwortlich hierfür ist das Bayerische Landesamt für Pflege, das die Fachsprachenprüfung für Bayern konzipiert. Der Leiter des zuständigen Referates, Dr. Michael Schneider, und seine Mitarbeiterinnen Elisabeth Bamesreiter (Logopädin), Anna Kohl (Kommunikationswissenschaftlerin) und Elisabeth Wenzel (Sprachwissenschaftlerin) erläutern in einem Beitrag in unserer am 1. September erscheinenden Fach- und Verbandszeitschrift forum:logopädie, worauf es ihnen bei der Neuregelung ankommt.
Hier geht's zur aktuellen Ausgabe von forum:logopädie als pdf - vorab auf der dbl-Website.