Meldung
"Notfall-KiZ" für Familien mit kleinem Einkommen
Sonderregelung bei Anträgen auf Kinderzuschlag
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1.000 Euro den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.600 bis 3.300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ: Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum nun deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie hier mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll.
Quelle: www.bmfsfj.de/kiz