Meldung
Niedersachsen: Testpflicht vom Tisch - UPDATE 13.3.2021
Geänderte Verordnung steht zum Download bereit
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UPDATE am 13.3.2021 um 14:30 Uhr
Die geänderte Verordnung steht inzwischen auf der Seite des Landes Niedersachsen zum Download bereit:
- Download: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – gültig ab 15. März 2021 (Lesefassung mit markierten Änderungen)
- Download: Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 12. März 2021
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Nach den vehementen Protesten der am Montag in Kraft getretenen Corona Verordnung wurden die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages heute über den neuerlichen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona Verordnung unterrichtet.
In dem Entwurf wird die Sonderregelung, nach der grundsätzlich alle Patienten in logopädischen Praxen einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen haben, wieder zurückgenommen. Da in § 3 Abs. 4 Nr. 9 festgestellt wird, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht im Rahmen logopädischer Behandlungen gilt, entfällt die Testpflicht für Patienten somit vollkommen. Der dbl hatte bereits zuvor das niedersächsische Gesundheitsministerium in Kenntnis gesetzt, dass die den Bereich der Logopädie betreffenden Regelungen auf unrichtigen Annahmen über die aktuellen Hygiene-Schutzstandards in unserem humanmedizinischen Heilberuf beruht und auf den dbl-Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz, das Konzept für ein Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis des Hygiene-Technologie-Kompetenzzentrums Bamberg und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie der zuständigen Berufsgenossenschaft bgw hingewiesen.
Das in der Verordnung vorgeschriebene Testkonzept für u.a. therapeutische Praxen wird in der Neufassung dahingehend präzisiert, dass die dort beschäftigten Personen das Vorliegen eines Corona-Tests mindestens einmal pro Woche auf Verlangen nachweisen müssen.
Die geänderte Verordnung soll schon morgen in Kraft treten, wie es im Entwurf vorgesehen ist.
Eine erweiterte dbl-Testkonzept-Vorlage für logopädische Praxen ist bereits in Arbeit und wird voraussichtlich am Montag zur Verfügung gestellt.