Meldung
Neuer Rahmenvertrag – es läuft noch nicht alles rund…
GKV-Spitzenverband verspricht schnelle Abhilfe
In den letzten Wochen erreichen uns zunehmend Rückmeldungen darüber, dass es infolge des neuen Vertrages gehäuft zu ungerechtfertigten Absetzungen von Seiten der Krankenkassen kommt. Regelungen, die im Vertrag und seinen Anlagen oder im Fragen-Antworten-Katalog (FAK) (Mitgliederbereich, bitte vorher einloggen) getroffen wurden, werden von einigen Krankenkassen oder den von ihnen beauftragten Abrechnungszentren nicht anerkannt oder falsch ausgelegt. Als weitere Folge schließt sich bei ungerechtfertigten Absetzungen, die zu einem Zahlungsverzug führen, die Frage an, inwieweit die beiderseits beteiligten Abrechnungszentren in das Verfahren zur Geltendmachung der Verzugspauschale von 40€ gemäß § 288 Abs. 5 BGB einbezogen werden können.
Wir haben Ihre Beschwerden im Mitgliederportal, aus Ihren E-Mails und den Gesprächen mit der Rechtsberatung gesammelt, eine erste Auflistung von wiederholt aufgetretenen Problemen vorgenommen und gestern an den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) weitergeleitet mit der Bitte um schnelle Abhilfe.
Außerdem wurde Frauke Kern in einem gestrigen Telefonat mit dem GKV-SV zugesichert, dass man diese Beschwerden sehr ernst nehmen, die Probleme mit den Kassenvertreter/innen umgehend ansprechen werde und um schnelle Abhilfe bemüht sei. Als Ursache für die ungerechtfertigten Absetzungen sei es durchaus möglich, dass die Kommunikation zwischen Sachbearbeiter/innen und Abrechnungszentralen der Krankenkassen noch nicht überall rund liefen und es dadurch zu Fehlinformationen und -reaktionen seitens der Krankenkassen kommen würde.
Der GKV-SV vertritt ebenso wie wir die Auffassung, dass keine Krankenkasse eine eigene Auslegung des Vertrags vornehmen dürfe, sondern der bundeseinheitliche, von allen Krankenkassen anerkannte Vertrag und der FAK nunmehr auch von allen akzeptiert und umgesetzt werden müsse.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Vorkommnissen (möglichst mit schriftlichen Belegen) an die Rechtsberatung, so dass wir im Bedarfsfall erneut auf den GKV-SV zugehen können.
Es sollte jedoch von jeder/jedem Einzelnen zunächst geprüft werden, ob die Beschwerde auch berechtigt ist. So scheinen einige Mitglieder irrtümlich davon auszugehen, dass die neuen Preise ausnahmslos für alle Leistungen gelten, die ab dem 1. Januar 2021 erbracht wurden. Der Schiedsspruch vom 15. März 2021 stellt unmissverständlich klar, dass Leistungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 15. März 2021 erbracht wurden, nur dann zu den neuen Preisen abgerechnet werden können, wenn bis zum 15. März 2021 noch keine Rechnung bei den Krankenkassen eingegangen ist. Der bundeseinheitliche Vertrag über die Versorgung mit logopädischen Leistungen ist erst nach Beendigung des Schiedsverfahrens am 16. März 2021 in Kraft getreten.
Wir bleiben weiter dran!
Frauke Kern
dbl-Bundesvorstand
Interessenvertretung Freiberufler/innen