Meldung
Neue bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Ärztlich verordnete logopädische Therapien weiterhin erlaubt
Angesichts des inzwischen exponentiellen Infektionsgeschehens und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben Bund und Länder am 28. Oktober 2020 in einer Videokonferenz zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen.
Diese Maßnahmen gelten ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet. Ziel ist es, die Infektionsdynamik aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
In Punkt 8 des Beschlusses, den Sie hier einsehen können, heißt es:
„Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.“
Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass ärztlich verordnete logopädische Behandlungen, die immer als medizinisch notwendig betrachtet werden, weiterhin möglich sind.