Meldung
18.03.2020
Muss ich, bevor ich Kurzarbeitergeld erhalten kann, meinen gesamten Jahresurlaub nehmen?
Ergänzung „Häufige Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie“
Zur Vermeidung des drohenden Arbeitsausfalles, der Anspruchsvoraussetzung für Kurzarbeitergeld ist, kann auch die Gewährung von Urlaub in Betracht kommen. Grundsätzlich kann aber vom Arbeitgeber eine Bestimmung über den Antritt des Urlaubs zur Vermeidung der Kurzarbeit gegen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer/-innen vom Arbeitgeber (und der Arbeitsagentur) nicht gefordert werden. Weiterführende Informationen finden Sie in dem „Merkblatt 8a Kurzarbeitergeld“ Seite 13 ff. der Bundesarbeitsagentur, welches Sie unter dem folgenden Link aufrufen können: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf