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Modellklausel endet - Bundesrat stimmt Übergangsregelung zu
In seiner Sitzung am 24. November 2023 hat der Bundesrat dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflegStudStG), das im Deutschen Bundestag am 20. Oktober2023 verabschiedet wurde, zugestimmt. In Artikel 8z1 ist eine Übergangsregelung zur Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) festgeschrieben. Damit endet die Modellklausel am 31. Dezember2024 (§ 11 LogopG) und wird durch die Regelung des § 8a, geltend ab dem 1. Januar 2025, ersetzt.
Die Bundesländer erhalten somit die Möglichkeit, die Logopädieausbildung an einer Hochschule als primärqualifizierender Studiengang durchgeführt wird. Weiterhin ist mit diesem Studienabschluss verbunden, dass die Berufsbezeichnung "Logopädin/Logopäde" geführt werden kann. Da das Studium als Grundlage sowohl das LogopG als auch die dazu gehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (LogAPrO) umsetzen muss. Hinzu kommt der Bachelorabschluss Bachelor of Science (B. Sc.), der nach dem erfolgreich bestandenen staatlichen Examen erworben wird.
Darüber hinaus haben die Studiengänge weiterhin die Möglichkeit, den theoretischen und praktischen Unterricht (Anlage 1 der LogAPrO) abweichend gestalten zu können. Die Prüfungsfächer und Vorgaben der Prüfungsteile bleiben davon unberührt ebenso wie die Gesamtstundenzahl der Ausbildung, die insgesamt 3.840 Stunden umfassen muss. Für die Studiengänge ist neu, dass die praktische Ausbildung mindestens 1.900 Stunden umfassen darf. Dies steht im Unterschied zur berufsfachschulischen Ausbildung mit 2.100 Stunden. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, die Studiengänge modularisiert und kompetenzorientiert zu gestalten. Inwieweit dies die Prüfungsgestaltung beeinflusst, hängt davon ab, ob die Bundesländer eine modularisierte und kompetenzorientierte Prüfung, entsprechend der Vorgaben der LogAPrO, zulassen.
Alles in allem entspricht dies nicht der Forderung des dbl, der eine hochschulische Ausbildung als alleinige Ausbildungsform und deren Umsetzung in dieser Legislaturperiode fordert und dies gemeinsam auch mit den Verbänden der Logopädie/Sprachtherapie im Arbeitskreis Berufsgesetz und im Bündnis Therapieberufe nachhaltig und bestimmt vertritt. Erfreulich ist, dass neue Logopädie Studiengänge unabhängig von der Modelklausel eingerichtet werden können. Es liegt nun in den Händen der Bundesländer, die Weiterentwicklung der Logopädie/Sprachtherapie durch Studiengänge zu stärken. 2024 wird ein neuer primärqualifizierender Studiengang an der PH Weingarten beginnen; in Brandenburg befindet sich eine neue Hochschule für Gesundheitsfachberufe in der Gründungsphase. Beginnend mit Studiengängen für die Ausbildung in der Pflege und der Hebammenkunde, sollen Studiengänge der Therapieberufe folgen.
Es ist also Bewegung in Sicht. Denn auch in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) von Oktober 2023 wird ausdrücklich betont, dass es einen erheblichen Entwicklungsbedarf in den Therapiewissenschaften gibt, um den Herausforderungen im Gesundheitssystem begegnen zu können. Dazu gehöre auch, die Rahmenbedingungen der hochschulischen Qualifikation durch die Etablierung primärqualifizierend-dualer Studiengänge und der Förderung der Forschung und Wissenschaft zu verbessern. In den vergangenen Wochen wurden sowohl auf der Tagung der Schulverbände (VAST) in Berlin als auch auf dem Therapiegipfel des SHV seitens des Bundesgesundheitsministeriums positive Zeichen zur Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie gesetzt. Die Berufsgesetznovellierung für die Logopädie ist für 2026 geplant.