Meldung
Modellklausel: Bundesrat empfiehlt maximale Verlängerung bis 2022
Der Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 16. Dezember 2020 sieht für die Therapieberufe, so auch der Logopädie, eine zweite Verlängerung der Modellklausel (siehe dort Artikel 8, S. 32) vor, danach soll die Modellphase erst 2026 enden. Derzeit ist die Modellphase bis 2021 befristet (§ 11 LogopG).
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats teilt in der Vorlage für die Beratung zum GVWG am 12. Februar 2021 diese Auffassung nicht. Er empfiehlt eine Verlängerung der Modellklausel, unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie, bis 2022. In seiner Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die Ergebnisse der Evaluation der Modellstudiengänge vorlägen „…. so dass jetzt entsprechend des Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe die Ausgestaltung der Akademisierung geprüft werden müsse. ….“ (Bundesratsdrucksache 12/1/21 v. 29.01.2021, S. 7.).
Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen eine geplante Verlängerung der Modellphase um 10 Jahre ausgesprochen. In seinem Beschluss vom 14. Oktober 2016 heißt es dazu: „…Die Empfehlung, die Modellregelungen um weitere zehn Jahre zu verlängern, ist angesichts der einstimmig positiven Ergebnisse der Evaluationen nicht nachvollziehbar, denn mit einer zehnjährigen Verlängerung wird die überfällige Weiterentwicklung der Therapieberufe, die essentieller Bestandteil zur Lösung anstehender Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung Deutschlands darstellt, unnötig verzögert. …“ (Bundesrat Drucksache 479/16 v. 14.10.2016).
Zur Historie: Bereits der am 23. Oktober 2020 veröffentlichte erste Referentenentwurf sah die erneute Verlängerung der Modellklausel vor. Trotz vielfacher Proteste seitens der Verbände und Hochschulen, die auch in den Stellungnahmen und in der Anhörung vor dem Bundesministerium für Gesundheit am 19. November 2020 deutlich mit der Forderung nach einer hochschulischen Ausbildung als alleinige Ausbildungsform für die Logopädie/Sprachtherapie verbunden war, hielt der o. g. Kabinettsentwurf an der Verlängerung fest (s. dazu auch unsere Meldungen vom 19. November 2020 und 25. November 2020).
Der dbl hat sich gemeinsam mit den Berufsverbänden der Logopädie/Sprachtherapie, zusammengeschlossen im Arbeitskreis Berufsgesetz, immer wieder dafür eingesetzt, die hochschulische Ausbildung als alleinige Ausbildungsform zu etablieren (s. Pressemitteilung vom 19. November 2020). So wurde auch in dieser Woche die Gesundheitspolitik durch den Arbeitskreis angeschrieben mit der Bitte, dieser Verlängerung um 5 Jahre nicht zuzustimmen, sondern die Modellphase zu beenden, um die hochschulische Ausbildung für die Logopädie/Sprachtherapie (endlich) umzusetzen. Mit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates rückt dieses Ziel in greifbare Nähe!
Die Empfehlung des Bundesrates finden Sie hier.
Azzisa Pula-Keuneke
dbl-Referat Bildung