Meldung
Mitgliederkonferenzen zur Corona-Testverordnung
Die aktualisierte Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft getreten und enthält für Heilmittelerbringer relevante Neuerungen.
Logopädische Praxen haben nun gemäß § 6 Absatz 3 letzter Satz der Verordnung einen Anspruch auf den eigenverantwortlichen Bezug und die Verwendung von 10 PoC-Antigen-Tests pro beschäftigter Person und Monat.
In zwei Mitgliederkonferenzen zum Thema Corona-Testverordnung informiert Dr. Frank Wolschendorf, Mikrobiologe und Wissenschaftliche Projektleitung am HTK Hygiene Technologie Kompetenzzentrum in Bamberg, über die aktuellen Test-Methoden.
Dabei beantwortet er unter anderem die Fragen, wie sich die Regularien zur Testung gestalten, was benötigt wird, um einen Test durchzuführen oder worin die Unterschiede der verschiedenen Tests liegen.
Wir laden Sie ein, an einem der folgenden Termine teilzunehmen:
- Mittwoch, 17. März 2021 11.30 bis 13.00 Uhr
- Mittwoch, 17. März 2021 15.00 bis 16.30 Uhr
Die Teilnahme ist auf jeweils auf 95 Personen begrenzt.
Anmelden können Sie sich hier: https://www.dbl-ev.de/service/veranstaltungen/
Wir freuen uns auf Sie!