Meldung
Mit Rettungschirm ins Trockene?
Aktuelle Entwicklungen
Nach der enttäuschenden Absage im Facebook-Livestatement am vergangenen Donnerstag, den 2. April 2020 (wir berichteten hier), hat Bundesminister Jens Spahn Nachbesserung angekündigt.
“Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir Verluste abfedern und Liquidität sichern” so Spahn am 11. April in einem Artikel des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
So ist aktuell ein Schutzschirm geplant, der 40% der Einnahmen des letzten Quartals 2019 als Einmalzahlung in Aussicht stellt. Diese Einmalzahlung solle, so berichtet MdB Roy Kühne in einem Beitrag auf seinem Instagram-Account, ausdrücklich als eine Ergänzung zu den aktuellen Soforthilfen u. ä. geleistet werden. Damit soll auch der Mehraufwand bezüglich der Hygienekosten abgefedert werden.
Wir freuen uns über das zunehmend klarer werdende Bild dieses Schutzschirms für unsere ambulanten Praxen. Hoffen wir, dass es so kommt und unser Bundesgesundheitsminister diesbezüglich Wort hält. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und bleiben dran, bis unsere Forderungen ausreichend bedacht und der Schutzschirm sicher ist.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest!
Update vom 14.4.2020:
Die entsprechende Verordnung soll laut dem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland noch diese Woche in Kraft treten. Auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit wird der Rettungsschirm nun angekündigt:
"11. April 2020
Auch die Einnahmeausfälle von Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten, etc.), Zahnärzten und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren sollen abgefedert werden. Das ist Ziel eines weiteren finanziellen Schutzschirms, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant. Demnach sollen Heilmittelerbringer - wie zum Beispiel Physiotherapeuten - 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten."