Meldung
"Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich"
Logopädie IST notwendig!
Bund und Länder haben sich am Sonntag, 22. März 2020 auf eine Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt (hier nachzulesen).
Darin heißt es: „VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“
Darunter verstehen wir auch (notwendige) logopädische Behandlungen.
Die auf diesen Leitlinien aufbauenden Umsetzungen in den Ländern erfolgen leider uneinheitlich und zum Teil auch uneindeutig. So sind weitergehende Regelungen aufgrund regionaler oder epidemiologischer Besonderheiten in einzelnen Ländern oder Landkreisen möglich. Auch diese weitergehenden Informationen und Regelungen sind zum Teil leider sehr widersprüchlich. Erläuterungen oder Auslegungshilfen, die hier zur Klärung beitragen, sind aktuell in Einzelfällen schriftlich veröffentlicht oder mündlich mitgeteilt.
In unserem internen Mitgliederportal informieren wir Sie und wir Mitglieder uns untereinander auch zu landesspezifischen Regelungen schnellstmöglich. Wir bitten Sie jedoch, auch regionale Behörden im Blick zu behalten.
Wir arbeiten mit unserer Geschäftsstelle und den Landesverbandsvorsitzenden an rechtssicheren Klärungen zu regionalen Besonderheiten, sind hierbei jedoch auch auf die Rückmeldungen der Behörden angewiesen, die aufgrund des krisenbedingten Arbeitsaufkommens verzögert reagieren.
Ab Mittwoch, den 25. März 2020 werden wir diese Besonderheiten zusätzlich zum internen Mitgliederportal auch hier auf der Website bereitstellen.
Bitte lesen Sie diesem Zusammenhang auch unsere Meldung von heute zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz.