Meldung
„Maßnahmen der Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung (Videotherapie)“
Anhörung beim Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA)
Im Rahmen des Beratungsverfahren zur Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie wurden am 22. September 2021 alle Heilmittelverbände zur digitalen Anhörung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geladen, für den dbl nahm Frauke Kern teil. Allen Teilnehmenden wurde zu Beginn die Möglichkeit gegeben, etwaige neue Aspekte, die in den eingereichten Stellungnahmen noch nicht enthalten waren, mündlich zu ergänzen bzw. Schwerpunktforderungen noch einmal zu bekräftigen. Im Anschluss daran nahm der G-BA die Gelegenheit wahr, die Verbände zu einzelnen Punkten der Stellungnahmen direkt zu befragen. Die Fragen bezogen sich hierbei vor allem auf die kritische Abwägung, ob weiterhin die Präsenztherapie als sog. „Goldstandard“ zu betrachten sei, oder die Verbände vorrangig den Einsatz von Videotherapien befürworten würden. Außerdem wurde darüber diskutiert, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine qualitäts- und datenschutzgesicherte Videotherapie auch außerhalb der Praxisräume möglich wäre bzw. welche Regelungen gegen einen möglichen Missbrauch eingeführt werden müssten. Im Nachgang der Anhörung werden die Mitglieder des G-BA einen Beschluss fassen. Wir gehen davon aus, dass die Inhalte unserer eingebrachten Stellungnahmen und die mündlich vorgetragenen Argumente den G-BA überzeugen und von ihm in der endgültigen Beschlussfassung gewürdigt werden. Die Heilmittelverbände haben im G-BA ein Stellungnahme- und Anhörungsrecht, leider aber kein direktes Mitspracherecht.