Meldung
Long-COVID (be)trifft alle Heilmittelbereiche!
dbl wendet sich an die KBV
Im Juli dieses Jahres haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenerband (GKV-SV) die zur Heilmittel-Richtlinie gehörige Liste der Besonderen Verordnungsbedarfe (BVB) durch die Aufnahme eines neuen ICD-10 Codes U09.9 für spezifische Störungsbilder im Bereich Physio- und Ergotherapie erweitert. Hierunter werden Krankheiten gefasst, die dem sogenannten Post-COVID Syndrom zugeordnet werden. Damit sind zukünftig einige ergo- und physiotherapeutische Störungsbilder durch die Ärzteschaft außerbudgetär verordnungsfähig. Diese Maßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Folgeerkrankungen durch Corona spürbar zunehmen.
Aber: Bei der Aufnahme in die Liste der BVB wurde (bewusst?) versäumt, den Bereich der Logopädie zu berücksichtigen, obwohl die dazu von der AWMF herausgegebene S1 Leitlinie zu Long-COVID/Post-COVID auch die logopädischen Handlungsfelder mit einbezieht und die Leitlinie darüber hinaus für den Bereich der logopädischen Leistungen derzeit sogar überarbeitet und damit konkretisiert werden soll.
In einem Telefonat mit dem GKV-SV wurde dem dbl gegenüber argumentiert, bei der Aufnahme der ergo- und physiotherapeutischen Störungsbilder in die Liste der BVB handele es sich lediglich um eine entbürokratisierende Maßnahme und keinen wirtschaftlichen Anreiz für die Ärzteschaft, ihr Budget zu entlasten oder gar logopädische Leistungen auf andere Heilmittelerbringer abzuwälzen.
Dennoch stellen wir fest, dass es trotz der heutigen Evidenzlage um die Folgeerkrankungen von Long-COVID nur wenige Patientinnen und Patienten gibt, die aus diesem Grund in unsere logopädischen Praxen geschickt werden. Wie kann das sein, wenn doch Langzeitfolgen wie z.B. Fatique, Stimmstörungen, persistierender Husten, Sprach- und/oder Schluckstörungen eindeutig in die fachliche Expertise von Logopädinnen und Logopäden gehören?
Der dbl regt in einem ersten Brief an die KBV dazu an, ebenfalls die logopädisch relevanten Störungsbilder, die im Zusammenhang mit Long-COVID unter die Diagnosegruppen SC, ST2, SP1, SP5, und SP6 fallen, unter dem ICD-10-Code U.90.0. in die Liste der BVB aufzunehmen und damit extrabudgetär verordnungsfähig zu machen.
Frauke Kern
Interessenvertretung Freiberufler/innen im dbl-Bundesvorstand