Meldung
Logopädie: kaum Daten über Bezahlung der Angestellten in NRW
Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage deckt Datenlücken auf
Unter dem Titel: „Ausgeklatscht: Gerechte Bezahlung im Gesundheitswesen - für alle?“ haben die NRW-Landtagsabgeordneten Rodion Bakum und Lisa-Kristin Kapteinat, SPD, am 28. September 2022 eine Kleine Anfrage (Nr. 501) an die nordrhein-westfälische Landesregierung gestellt. Deren Antwort (Drucksache 18/1081) zeigt, dass dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW offensichtlich kaum diesbezügliche Informationen über die Berufsgruppen der Heilmittelbranche vorliegen.
Gefragt wird beispielsweise nach den durchschnittlichen Bruttojahreslöhnen, speziell auch der Logopädinnen und Logopäden. In der Antwort heißt es „Daten untergliedert nach den Berufsgruppen, wie sie in der Frage zu den nicht approbierten Heilberufen angelegt sind, liegen der Landesregierung nicht vor.“
Hinsichtlich der Verdienste in bestimmten Einrichtungen bzw. Einsatzorten, speziell in Logopädie-Praxen, wird diese Profession nicht nur gemeinsam mit den anderen Heilmittelberufen, sondern auch noch mit weiteren, nicht benannten Berufsgruppen zusammengefasst unter der Ziffer „86.9 Gesundheitswesen anderweitig nicht genannt“. Für diese nicht näher ausgeführten Berufsgruppen liegt der Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich bei 49.414 Euro (Median).
Auch über die Verteilung der Bruttojahresgehälter nach Geschlecht, Bildungsabschluss, Einrichtungsträgerschaft oder Tarifbindung kann der Gesundheitsminister keine Auskunft geben. Trotzdem hat die Antwort auf die Kleine Anfrage 501 einen hohen Erkenntniswert: Die Gesundheitspolitik sollte, insbesondere hinsichtlich der nicht approbierten Berufsgruppen, dringend den Ausbau der Gesundheitsberichterstattung vorantreiben!