Meldung
Letzte Corona-Sonderregelungen laufen aus
Viele Corona-Sonderregelungen endeten bereits in den vergangenen Monaten; die letzten treten am 7. April 2023 außer Kraft.
Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen logopädischer Praxen endet
Die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen gilt noch bis zum 7. April 2023, dann endet auch diese bundesweit geltende Regelung. Für Logopäd*innen bestand bereits seit einiger Zeit keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Maske.
Entlassmanagement
Auch für das Entlassmanagement gelten ab dem 7. April 2023 wieder die gewohnten Regelungen:
Heilmittel können von Krankenhausärzt*innen wieder für eine Dauer von bis zu sieben Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die Behandlung muss innerhalb von zwölf Kalendertagen nach der Entlassung beendet werden und die Frist für den Beginn der Behandlung bleibt weiterhin bei sieben Tagen nach Entlassung.
Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung nur noch in Sonderfällen
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aufgrund einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege endet am 31. März 2023.
Ab dem 1. April 2023 dürfen Vertragsärzt*innen Patient*innen nur noch dann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht (beispielsweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19). Diese unbefristete Regelung zur telefonischen Krankschreibung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.