Meldung
Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2023
Fachkräftemangel in den Therapieberufen unverändert hoch
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die DIP (Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH) zum dritten Mal seit 2015 die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe (LbG) erstellt. Damit ist NRW Vorreiter bei der Erfassung der Lage der Gesundheitsberufe in einem Bundesland. Eine vergleichbare Kontinuität gibt es in den anderen 15 Bundesländern nicht.
Schon in den Landesberichten 2015 und 2019 wurde ein deutlicher Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen dokumentiert, der aufgrund der demografischen Entwicklung unverändert besteht. Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen (S. 2) wirkt sich auch auf die logopädische Versorgung aus. Logopädische Praxen können die zunehmende Zahl der Hausbesuche nicht mehr auffangen. Wartezeiten verlängern sich und Behandlungen können zum Teil nicht, trotz des dringenden Behandlungsbedarfes, innerhalb von 14 Tagen beginnen (S. 221). In dem Bericht heißt es dazu, dass sich „der Fachkräftemangel offensichtlich als limitierender Faktor bei der Erbringung angefragter Heilmittelversorgung der Bevölkerung“ auswirkt. 60 Prozent der befragten freien Praxen geben an, mehr als zwölf Monate auf die Besetzung neuer Stellen warten zu müssen (S. 227). In der Logopädie zeigt sich in der Personalgewinnung bei Berufseinsteiger*innen ein fast ausgeglichenes Verhältnis von berufsfachschulisch (21,2 Prozent) und hochschulisch (19,0 Prozent) ausgebildeten Therapeut*innen.
Ausbildungssituation verzerrt dargestellt
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass mit der Einführung der Schulgeldfreiheit 2021 mehr Interessent*innen für die Therapieberufe gewonnen werden sollten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Zu relevanten Veränderungen hat dies in der Logopädie jedoch nicht geführt (S. 228). Hier sind hingegen deutlich die Zahlen der Studierenden an Hochschulen gestiegen (S. 102). Hinzu kommt, dass im Bericht nur zwei der fünf Hochschulstandorte, die es in NRW gibt, berücksichtigt wurden, was darauf hinweist, dass die Steigerung eigentlich noch höher ausfallen müsste. Lediglich zwei Modellstudiengänge (Aachen und Bochum) wurden berücksichtigt, der Modellstudiengang Münster nicht. Dabei wurde bereits 2020 beim DIP auf das Hochschulangebot für Logpädie des Modellstudiengangs an der Fachhochschule Münster hingewiesen. Auch ist dem DIP seit 2020 hinlänglich bekannt, dass zwei Studiengänge der akademischen Sprachtherapie (Bielefeld, Köln) Behandler*innen für die Versorgung nach § 124 SGB V ausbilden. Durch die Nichterfassung von drei Studiengängen in NRW bleiben ca. 60 Prozent aller zur Verfügung stehenden Studienplätze, deren Ziel eine Primärqualifizierung ist, unberücksichtigt. Fazit ist, dass die Darstellung der Ausbildungssituation in der Logopädie in NRW nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und das MAGS entsprechend darüber informiert werden sollte.
Sowohl das DIP als auch das MAGS werden zeitnah eine Rückmeldung erhalten und der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann um ein Gespräch gebeten.