Meldung
Reform der Krankenhausversorgung
Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) gibt Stellungnahme ab
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist Teil des Gesetzpaketes zur vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit den Ländern geplanten Reform der Krankenhausversorgung. Zentrales Ziel ist laut BMG, das System der Fallpauschalen durch ein System von sogenannten „Vorhaltepauschalen“ zu ersetzen, die an das Vorhalten bestimmter, in sogenannten „Leistungsgruppen“ definierten, Sach- und Personalausstattungen geknüpft wird. Hierdurch soll die Versorgung künftig mehr auf Qualität und weniger auf Quantität ausgerichtet werden.
Bei den Leistungsgruppen setzt jedoch auch die Kritik des Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerks BiG), dem auch der dbl angehört, an, denn leider berücksichtigen diese zwar ärztliches Personal und Pflegepersonal, nicht aber weitere Berufe im Gesundheitswesen (wie z.B. Logopäd*innen, Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen), die einen notwendigen Beitrag in der Krankenhausversorgung leisten). Hierdurch besteht die konkrete Gefahr, dass diese Berufsgruppen in den Vorhaltepauschalen nicht mitbedacht werden.
Überdies sieht der Referentenentwurf die Bildung eines Ausschusses vor, der Empfehlungen zum Inhalt einer Rechtsverordnung zur Regelung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Reform erarbeiten soll. Auch hier bleiben die im Netzwerk BiG vertretenen Berufsverbände und deren Fachexpertise bei der vorgesehenen Zusammensetzung des Ausschusses unberücksichtigt. Daher fordert das Netzwerk die Berücksichtigung der vertretenen Gesundheitsberufe sowohl in den Leistungsgruppen als auch Sitz und Stimme im Ausschuss für deren maßgeblichen Berufsverbände.
Das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (Netzwerk BiG) vereint die Verbände der Therapieberufe und Technologen im Gesundheitswesen. Das Netzwerk beschäftigt sich vorrangig mit den gemeinsamen Themen, die die Berufszugehörigen in Einrichtungen, wie Krankenhäusern/Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen betreffen. Dies immer vor dem Hintergrund zeitgemäßer, leitliniengerechter und kostengerechter Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten.