Meldung
Krankenhausreform – Therapieberufe bisher nicht berücksichtigt
Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die anstehende Krankenhausreform geeinigt. Über den Sommer wird eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe, an der insbesondere Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mitarbeiten werden, einen Referentenentwurf erarbeiten.
Die Kliniken sollen anstelle der aktuell starren Vergütung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups-DRGs) einen Anteil von 60 Prozent der Vergütung für das Vorhalten von Personal, Technik, und anderen Leistungsangeboten erhalten. Durch diese Vorhaltekosten soll der immer weiter steigende wirtschaftliche Druck aufgrund von wachsenden Fallzahlen und einer Einsparung, vor allem im Personalbereich, abgeschafft werden.
Wie genau werden die Vorhaltekosten berechnet?
Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll zukünftig an genau definierte Leistungsgruppen der Kliniken geknüpft werden. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Welche Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen gelten sollen, wollen Bund und Länder gemeinsam erarbeiten. Die erstmalige Definition soll auf der Grundlage der in Nordrhein-Westfalen eingeführten Leistungsgruppen erfolgen - zuzüglich fünf ergänzender, fachlich gebotener. Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), mit der der dbl in Kontakt steht, wird zur Definition und Weiterentwicklung dieser Leistungsgruppen hinzugezogen.
Inwiefern werden therapeutische Leistungen berücksichtigt?
In der Vorlage aus Nordrhein-Westfalen werden therapeutische Leistungen trotz ihrer Bedeutung für eine fachlich professionelle und leitliniengerechte Patientenversorgung bisher nicht hinreichend berücksichtigt. So werden logopädische Leistungen nur im Bereich der Stroke-Unit und im Rahmen der geriatrischen Komplexleistung als Pflichtbestandteil der Behandlung fest verankert.
Gemeinsam mit dem Netzwerk BiG (Berufe im Gesundheitswesen) fordert der dbl, dass bei der Ausarbeitung der Qualitätskriterien für die einzelnen Leistungsgruppen im Interesse einer leitliniengerechten und patientenorientierten Versorgung neben Vertreter*innen der Ärzteschaft und der Pflege auch die Therapieberufe beteiligt werden müssen.
Ein entsprechendes Statement des Netzwerks BiG – Berufe im Gesundheitswesen – finden Sie hier.
Detaillierte Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Krankenhausreform nebst Eckpunktepapier sind hier einsehbar.