Meldung
Korrigierte Meldung zu Teletherapie/Videobehandlung
Telefonische Beratung leider im Moment nicht möglich – wir bleiben aber dran!
Liebe Mitglieder,
aufgrund der Hektik und der Informationsflut, der wir alle derzeit ausgesetzt sind, ist uns gestern leider ein Fehler hinsichtlich der Möglichkeit einer telefonischen Beratung unterlaufen.
Entgegen unserer Meldung von gestern ist eine telefonische Beratung nach wie vor leider nicht möglich, auch wenn wir uns bei den Kassenverbänden und dem GKV-Spitzenverband sehr dafür einsetzen und dies weiterhin fordern.
Es tut uns leid, dass wir hier nicht korrekt informiert haben und hoffen, dass Ihnen dadurch keine Unannehmlichkeiten entstanden sind. Wir haben die Meldung nun inhaltlich entsprechend angepasst, so dass diese die aktuell gültige Regelung wiedergibt.
Richtig ist aber in jedem Fall, dass im Bereich der Logopädie jetzt mit vorheriger Einwilligung der Patienten die Therapie auch in Form einer Videobehandlung erfolgen kann, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist.
Die Videobehandlung muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Die technischen Voraussetzungen auf der Seite der Therapeuten und der Patienten müssen eine angemessene gegenseitige Kommunikation gewährleisten.
Wie werden Videobehandlungen von den Patienten bestätigt?
Wie uns der GKV-SV inzwischen mitgeteilt hat, kann der Patient die Durchführung der Videobehandlung auch per E-Mail bestätigen. Die Bestätigungen müssen in der Dokumentation vorgehalten werden, sie sind nicht einzeln ausgedruckt der Abrechnung beizufügen.
Zusatzinformation zur Bestätigung von Videobehandlungen
(Aktualisierung vom 24.3.2020)
Der GKV-Spitzenverband hat uns mitgeteilt, dass die Bestätigung der durchgeführten Videobehandlung durch die Patienten auch auf elektronischem Weg erfolgen kann. Es reicht aus, wenn die Durchführung der Videobehandlung mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse der Praxis bestätigt wird. Liegt den Patienten eine Kopie der Rückseite der Verordnung vor, können sie im dafür vorgesehen Feld unterschreiben, die Seite einscannen und dem Therapeuten bzw. der Therapeutin zusenden. Die einzelnen Bestätigungen müssen lediglich in der Dokumentation vorgehalten werden. Es ist nicht notwendig, sie einzeln auszudrucken und der Abrechnung beizufügen.
Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung mit der Abkürzung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen.