Meldung
Kinder- und Jugendreha
Zukünftig ambulante Nachsorge mit Heilmitteln und Psychotherapie möglich
Reha-Einrichtungen können im Rahmen der Nachsorge nach der Reha-Entlassung auch Heilmittel verordnen. Patient*innen mit entsprechendem Nachsorgebedarf erhalten eine Heilmittelverordnung für bis zu 10 Therapieeinheiten (sog. unimodale Nachsorgeleistungen), bei Bedarf kann eine Verlängerung um eine weitere Therapieserie erfolgen. Die Auswahl des passenden Heilmittels obliegt den Therapeut*innen. Die Vergütung erfolgt nach den jeweils gültigen Kassensätzen, eine Zuzahlung müssen die Patient*innen nicht leisten.
Die Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung gemäß Anlage 1 des Versorgungsvertrages erbracht und schließen sowohl die Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie telemedizinische Leistungen mit ein.
Registrierung für Teilnahme an Nachsorgeangebot
Logopädische Praxen die über eine GKV-Zulassung verfügen und Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mitbringen, können sich jetzt für die Teilnahme an diesem Nachsorgeangebot registrieren. Den entsprechenden Registrierungsantrag finden Sie hier.
Spezieller Verordnungsvordruck
Die Verordnung der Nachsorgeleistungen erfolgt nicht auf dem gewohnten Muster 13-Vordruck, sondern auf einem besonderen Verordnungsvordruck G4900 der Deutschen Rentenversicherung (die sogenannte „Empfehlung für eine Leistung zur Nachsorge nach einer medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche“.
Abrechnung
Abgerechnet wird die Leistung direkt mit der Deutschen Rentenversicherung. Hierfür werden neben dem Abrechnungsvordruck weitere Formulare (Dokumentation und Teilnahmenachweis) benötigt, die hier heruntergeladen werden können.
Für interessierte Mitglieder bieten wir im Mai eine Mitgliederkonferenz zu diesem Thema an, in der Sie Ihre Fragen an uns stellen können.