Meldung
Jens Spahn: Kein Rettungsschirm für Heilmittelerbringer
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erteilt der Forderung nach einem Schutzschirm für Logopädinnen und weitere Heilmittelerbringer/Innen eine Absage. Auf Facebook-live verkündete er seinen Entschluss (hier zu sehen ab Minute 10:10) und begründete die Entscheidung damit, dass erst kürzlich viele unterschiedliche Hilfs- und Unterstützungsangebote der Bundesregierung initiiert worden seien und man nun erst einmal beobachten müsse, wie die ergriffenen Maßnahmen wirken. Er werde die Entwicklung im Blick behalten und dann schauen, ob noch nachgesteuert werden müsse. In seinem Wortbeitrag erwähnte er ausdrücklich die Logopädinnen – hier wird immerhin deutlich, dass er die vielen derzeit laufenden Aktivitäten des dbl und seiner Mitglieder durchaus wahrnimmt.
Der dbl hatte bereits in der letzten Woche einen Rettungsschirm für logopädische Praxen gefordert (siehe hierzu unsere Meldung vom 27. März 2020), da zur Überbrückung der schwierigen Situation existenziell bedrohter Praxen Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld, Kreditangebote oder Soforthilfen die Einnahmeausfälle nicht annähernd kompensieren.
Für Arztpraxen und Kliniken wurden bereits mit dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ Schutzschirme beschlossen – dort werden finanzielle Einbußen abgefedert. Warum nicht bei den logopädischen Praxen, Herr Spahn? Wir gehören ebenso zur systemrelevanten Versorgung der Versicherten!