Meldung
Interimslösung für telemedizinischer Leistungen gescheitert?
(Anmerkung/nide: Meldung wurde am 11.5.2022 redaktionell geringfügig angepasst)
Im Gegensatz zur Physiotherapie und Ernährungstherapie können nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelungen im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie zurzeit noch keine telemedizinischen Leistungen (TML) als Teil der Regelversorgung erbracht werden. Wie wir in unserer Meldung vom 5. April 2022 ausführlich erläutert haben, scheiterte das Vorhaben, die entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V mit dem GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 1. April 2022 zu schließen, am Mitgliedervotum von Logo Deutschland.
Da uns sehr bewusst ist, dass der Bedarf an telemedizinischen Leistungen insbesondere aufgrund weiterhin hoher Infektionszahlen unverändert groß ist, haben wir in der Zwischenzeit intensive Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband geführt, um zur Sicherstellung der Patientenversorgung kurzfristig eine gemeinsame Lösung zu finden.
Es hätte daraufhin die Möglichkeit bestanden, mit den Verhandlungspartnern zu vereinbaren, dass telemedizinische Leistungen ab dem 1. Mai 2022 übergangsweise bis bis zum Inkrafttreten der Entscheidung der Schiedsstelle auf der Grundlage der gemeinsam verhandelten Regelungen (Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 SGB V) durchgeführt werden dürfen. Als Folge dieser Vereinbarung hätten dann auch die erhöhten Preise bereits ab Mai abgerechnet werden können. Bis zum Ablauf der dafür gesetzten Frist lag Ende letzter Woche auf Seiten der Heilmittelverbände allerdings lediglich die Zustimmung von dbl, dbs und dba vor. Auch der GKV-Spitzenverband befürwortet diese Interimsvereinbarung, die eine Entscheidung der Schiedsstelle nicht vorwegnehmen, sondern lediglich eine rechtliche Grundlage zur Durchführung von telemedizinischen Leistungen bis zum Inkrafttreten des Schiedsspruchs schaffen sollte.
Nachdem nun bereits eine weitere Woche vergangen ist, ohne dass die Zustimmung von Logo Deutschland vorliegt, haben wir wenig Hoffnung, dass diese Übergangsregelung doch noch umgesetzt werden kann. Wir bedauern es sehr, dass allem Anschein nach verfahrenstaktische Erwägungen eines einzelnen Berufsverbands einer Regelung im Wege stehen, die im Interesse der Patientinnen und Patienten und der logopädischen Praxen geboten wäre.
Britta Berbrich (dbl-Referat Recht)