Meldung
Information zur S1-Leitlinie „SARS-CoV-2 Infektion bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen“
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) hat am 8. September eine S1-Leitlinie veröffentlicht, in der Handlungsempfehlungen zum Schutz von Mitarbeitern im Gesundheitssystem (Health-Care-Workers, HCW) und der von ihnen Betreuten formuliert werden.
Sie macht u.a. darauf aufmerksam, dass in der vom BMG am 31. Juli 2020 erlassenen Verordnung zur „Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens nicht berücksichtigt werden, obwohl dort HCW tätig sind.
Als Berufs- und Fachverband begrüßen wir, dass unsere Berufsgruppe durch die Nennung in der Leitlinie in das Sichtfeld der nationalen Behörden hinsichtlich notwendiger Schutzmaßnahmen rückt, teilen jedoch unter anderem die darin getroffenen Aussagen der Leitlinie zur Risikobewertung der Infektionsgefahr innerhalb unserer Berufsgruppe nicht.
„Bei den erarbeiteten Empfehlungen handelt es sich sowohl um einen Eingriff in unsere ambulante Tätigkeit ohne Einbezug grundlegender Literatur und Expertise als auch um eine leider vorliegende Fehleinschätzung zu unserem Tätigkeitsbereich. Wir haben deshalb mit der DIVI als federführender Fachgesellschaft Kontakt aufgenommen, darauf hingewiesen, dass die partizipative Beteiligung eines der Gütekriterien und Standards bei der Entwicklung von Leitlinien darstellt und angeboten, Expert/innen zur Verfügung zu stellen, die die logopädische Perspektive versiert bei der Entwicklung von Empfehlungen vertreten können“, so dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch.
Über weitere Entwicklungen sowie über die Relevanz dieser Leitlinie für unsere Berufsgruppe werden wir Sie informieren.