Meldung
Hygienepauschale muss bis zum 30. Juni 2022 geltend gemacht werden!
Die Abrechenbarkeit der Hygienepauschale ist im Frühjahr nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden, sie läuft also in wenigen Tagen aus. Eine weitere Verlängerung ist – trotz der steigenden Infektionszahlen – leider derzeit nicht in Aussicht.
Daher: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Abrechnung der Hygienepauschale nur noch bis zum 30. Juni 2022 bei den Krankenkassen eingereicht und geltend gemacht werden kann! Maßgeblich ist also das Datum des vollständigen Rechnungseingangs bei der jeweiligen Krankenkasse und NICHT das Datum der Leistungserbringung.
Info: Die Hygienepauschaleverordnung (HygPV) sah zur pauschalen Abgeltung der infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung (Positionsnummer 39944) vor.