Meldung
Höchste oder hohe Prioritätsstufe- was gilt für wen?
COVID-19-Impfungen für Logopädinnen
Im Dezember des vergangenen Jahres ist die Corona-Impfverordnung (CoronaImpfVO) bundesweit in Kraft getreten. In dieser ist geregelt, welche Personen(gruppen) mit welcher Priorität gegen das Corona-Virus geimpft werden kann. Die Priorisierung erfolgt nach Maßgabe der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert-Koch-Institut in drei Kategorien (höchste, hohe und erhöhte Priorität). Ab dem 27. Dezember 2020 wurde mit der Impfung der in die höchste Priorität eingestuften Personen begonnen. In unserer Meldung vom 8. Januar 2021 haben wir über die unterschiedlichen Voraussetzungen und Kriterien informiert, die den jeweiligen Prioritätsstufen zugrunde liegen und in welche der einzelnen Stufen Logopädinnen nach unserer Auffassung einzuordnen sind. Wir haben uns diesbezüglich bereits sehr früh an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, und um genaue Klärung gebeten, leider haben wir aber trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort erhalten. Im Zuge unserer Recherche haben wir aber die Information erhalten, dass das Bundesgesundheitsministerium unsere Auffassung bestätigt:
Logopädinnen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, sind impfberechtigt nach §2 Ziffer 2 der CoronaImpV, also nach der höchsten Prioritätsstufe. Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung des Praxisinhabers/der Praxisinhaberin vorlegen. Ein Muster für eine solche Bescheinigung hatten wir bereits vorbereitet, dieses finden Sie als Download in unserer Meldung vom 8. Januar 2021 (Link siehe oben).
Alle anderen Logopädinnen sind impfberechtigt nach §3 Ziffer 5 der CoronaImpV sind, also in der hohen Prioritätsstufe. Auch für diesen Fall finden Sie ein vorbereitetes Muster für die Arbeitgeberbescheinigung in unserer o.g. Meldung.
Rückmeldungen und Erfahrungen einiger unserer Mitglieder haben gezeigt, dass die Impfverordnung in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich umgesetzt wird. Insofern ist damit zu rechnen, dass man ausdrücklich auf die Ausführungen zu den einzelnen Prioritätsstufen hinweisen muss.