Meldung
Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg
Sonderregelungen für den Heilmittelbereich
Aufgrund der aktuellen Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg haben die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband zur Unterstützung der Heilmittelerbringer*innen in den betroffenen Regionen Regelungen zusammengestellt, um die Behandlungskontinuität der GKV-Versicherten zu gewährleisten.
Das Staatsministerium in Bayern hat zusätzlich bereits Soforthilfen für Betroffene angekündigt.
Nachfolgend haben wir die bislang bekannten Informationen zu Erleichterungen und Unterstützung für die jeweiligen Bundesländer zusammengestellt:
Bayern und Baden-Württemberg
Behandlungen auch außerhalb der Praxis möglich
Vom Hochwasser betroffene Praxen in beiden Bundesländern haben die Möglichkeit, die Behandlungen an anderen Orten zu erbringen. So können Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet wurde, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Die Einhaltung vertraglicher Anforderungen zu Mindestöffnungszeiten, räumlichen und sachlichen Mindestvoraussetzungen, zur Meldung von Mitarbeitenden und Maßnahmen der Qualitätssicherung werden nicht geprüft.
Verordnungen verloren oder beschädigt?
Ferner geben die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband Hinweise zur Abrechnung von hochwasserbedingt beschädigten oder verloren gegangenen Verordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben vom 5. Juni 2024, das Sie hier einsehen können.
Die Ausnahmeregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Bayern
Soforthilfe für Privathaushalte und Angehörige Freier Berufe im Freistaat Bayern
Die bayerische Staatsregierung unterstützt die von den Unwetterereignissen Betroffenen durch Soforthilfen. Neben Soforthilfen für betroffene Privathaushalte werden auch Soforthilfen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe gewährt.
Die Richtlinien zur konkreten Umsetzung werden derzeit erarbeitet. Die Eckpunkte hierfür sehen vor, dass Angehörigen Freier Berufe eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro gewährt wird.
Alle Einzelheiten zu den jeweiligen Voraussetzungen und zur Auszahlung finden Sie hier.