Meldung
Hilfe für Eltern: Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
Einkommenseinbußen sollen abgesichert werden
Wer wegen der Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und deswegen nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst werden. Betroffene Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt dann der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Vorraussetzungen dafür sind,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind.
Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist Teil eines Sozialschutz-Paketes, das am 26. März 2020 vom Bundestag verabschiedet worden ist. Stimmt der Bundesrat heute zu, kann das Gesetz am 1. April 2020 in Kraft treten.
Quelle: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung