Meldung
Hessen: Kinder von LogopädInnen in Notbetreuung zulassen!
Damit Einrichtungen, die zur „kritischen Infrastruktur“ zählen, trotz Corona uneingeschränkt weiterbetrieben werden können, haben die Bundesländer für Kinder von MitarbeiterInnen entsprechender Organisationen oder Einrichtungen die ansonsten weitgehend geschlossenen Betreuungseinrichtungen wie Kitas oder Horte offengehalten. Der dbl hat bereits Mitte März deutlich gemacht (siehe Meldung vom 17.03.2020), dass auch die logopädischen Praxen zur „kritischen Infrastruktur“ im Gesundheitswesen zählen und gefordert, dass Kinder von Eltern, die logopädischen Berufsgruppen angehören, an der sogenannten Notbetreuung teilhaben können.
Dies wurde aber nicht überall umgesetzt. In Hessen werden die therapeutischen Berufsgruppen beispielsweise nicht in der Liste der berechtigten Berufsgruppen aufgeführt, so dass ihnen der Zugang zur Notbetreuung ihrer Kinder verwehrt wird. Deshalb hat der dbl-Landesverbandsvorstand, nach mehrfacher erfolgloser Anfrage, am 22. Mai 2020 einen Brief an den hessischen Gesundheitsminister Kai Klose gesandt, in dem die Situation der LogopädInnen und der Logopädie ausführlich geschildert wird. Darin wird dargelegt, dass die ambulante Versorgung von PatientInnen durch die Zugangsbeschränkungen zur Notbetreuung gefährdet ist, obwohl die Berufsgruppe von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als systemrelevant eingestuft worden ist. Eine Antwort des hessischen Ministers steht noch aus.
Nur im Einzelfall konnte durch das Eigenengagement betroffener Logopädinnen ein Zugang zum eingeschränkten Regelbetrieb erwirkt
werden. Sie wandten sich an Einrichtungsleitungen, Träger der Einrichtungen, die zuständigen Jungendämter, das Amt für Soziales und Integration und sogar an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Es kann nicht sein, dass die Aufrechterhaltung der ambulanten logopädischen Versorgung vom Erfolg der Proteste einzelner Therapeutinnen abhängt. Deshalb wird sich der dbl in Hessen weiter für eine grundsätzliche Berücksichtigung unserer Berufsgruppe bei der Kinderbetreuung auch in wegen Corona eingeschränkt tätigen Einrichtungen einsetzen – so wie es das BMG vorgesehen hat.
Beate Petzoldt
2. dbl-Vorsitzende des Landesverbandes Hessen