Meldung
Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes
Haben Sie Ihre Daten schon übermittelt und überprüft?
Mit Hilfe der Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands sollte den Versicherten ein leicht nutzbares Tool zur Verfügung gestellt werden, in dem die Heilmittelpraxen korrekt und vollständig auffindbar sind. Für den Bereich der Logopädie wurden in § 11 Abs. 8 des Versorgungsvertrags folgende Angaben zur Veröffentlichung verpflichtend festgelegt: Heilmittelbereich, zugelassene Diagnosegruppen, Name der Praxis, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail (optional), Homepage (optional), rollstuhlgerechter Zugang (ja/nein), Barrierefreiheit (ja/nein), Angaben zu § 125a SGB V (noch nicht relevant).
Der GKV-Spitzenverband hat uns nun mitgeteilt, dass der Füllstand der zu veröffentlichenden Kontaktdaten der Leistungserbringenden aktuell bei nur knapp 30 Prozent liegt.
Daher unsere Bitte: Prüfen Sie nochmals, ob die oben genannten öffentlichen Informationen zu Ihrer Praxis korrekt und vollständig an die zuständige ARGE gemeldet und freigegeben worden sind.
Der GKV-Spitzenverband hat einheitliche Meldebögen zur Generierung dieser Daten erstellt und bietet an, diese zu nutzen. Den Meldebogen für den Bereich der Logopädie/Sprachtherapie können Sie hier downloaden.
Die den ARGEn im Rahmen alter Zulassungsverfahren mitgeteilten Telefonnummern und Mailadressen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht automatisch weitergegeben, da es an der besonderen Einwilligung zur Veröffentlichung im Internet fehlte.
Wie wir zuletzt in unserer Meldung vom 20. Juli 2023 erläutert haben, können Praxisinhaber*innen im Zuständigkeitsbereich der ARGEn des Verbands der Ersatzkassen (vdek) das Zulassungsportal nutzen und die Aktualisierung ihrer Daten dann dort auch selbstständig vornehmen.
Auch Meldung des Fachpersonals auf Aktualität prüfen
Weiterhin weist der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass die vertragliche Pflicht zur jährlichen Meldung des Fachpersonals, die sich aus § 3 Abs. 6 des Versorgungsvertrages ergibt, bisher nur unzureichend erfüllt worden ist. Zur Übermittlung dieser Daten (Vor- und Zuname, Initialen, Geburtsdatum, vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit) wird kein einheitlicher Meldebogen zur Verfügung gestellt. Auch diese Meldung kann im Zuständigkeitsbereich des vdek im Zulassungsportal vorgenommen werden.