Meldung
Heilmittelerbringer – Gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet
Die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die personelle Besetzung der neu zu gründenden Schiedsstelle auf Bundesebene geeinigt.
RA Dr. Ulrich Orlowski (ehemaliger Abteilungsleiter „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ im Bundesgesundheitsministerium) ist unparteiischer Vorsitzender der gemeinsamen Schiedsstelle. Insgesamt setzt sich diese – was die unparteiischen Mitglieder betrifft - wie folgt zusammen:
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Unparteiischer Vorsitz | Dr. Ulrich Orlowski | Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies | |
Unparteiisches Mitglied auf Vorschlag Leistungserbringer | Prof. Dr. Clarissa Kurscheid | Elisabeth Scharfenberg | Dr. Peter Schichtel |
Unparteiisches Mitglied auf Vorschlag Krankenkassen | Ernst Merz | Prof. em. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer | Monika Paulat |
Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Heilmittelerbringer haben ebenfalls ihre eigenen Schiedsstellenmitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter benannt. Der dbl wird von Britta Berbrich (Referat Recht), Frauke Kern (Bundesvorstand, Interessenvertretung Freiberufler) und Corinna Lafrentz (Referat Recht) vertreten.
Mit dieser Einigung hat die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes und der Heilmittelerbringer-Verbände die Vorgaben des Gesetzgebers für die Verhandlungen der Bundesverträge erfolgreich abgeschlossen.
Die unabhängige Schiedsstelle wird dann eingeschaltet, wenn sich die Vertragsparteien auf dem Verhandlungsweg nicht über einen oder mehrere Vertragsinhalte einigen können. In den zurzeit verhandelten Verträgen werden der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer - getrennt für jeden Heilmittelbereich - unter anderem Preise, Regelungen für deren Abrechnung, Inhalte der einzelnen Maßnahmen des jeweiligen Heilmittels, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer festlegen.
Die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung werden zeitgleich mit den beiden HeilmittelRichtlinien am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Schiedsverfahren kann bereits vor diesem Zeitpunkt beginnen, wenn mindestens eine Vertragspartei die Verhandlungen ganz oder teilweise für gescheitert erklärt und die Schiedsstelle anruft.
Eine der ersten Aufgaben der Schiedsstelle war es, eine gemeinsame Geschäftsordnung zu verabschieden, die der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium bedarf. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt.
Die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene sind:
VDB-Physiotherapieverband e.V., Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V, Verband Physikalische Therapie (VPT) e. V., Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e. V., Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland. (BED) e.V., dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V., dbs – Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e.V., dba – Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V., LOGO Deutschland e.V., Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V., Verband Deutscher Podologen (VDP) e. V., Bundesverband für Podologie e.V., Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), BerufsVerband Oecotrophologie (VDOE) e. V., QUETHEB - Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V., Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) e.V.