Meldung
Gestiegene Energiekosten
Entlastungspakete beschlossen
Stark steigende Energiepreise seit Beginn der Ukraine-Krise belasten uns alle - im privaten, und im beruflichen Umfeld. Auch Praxisinhaber/innen sind in hohem Maße betroffen. Sie müssen nicht nur die gestiegenen Energiekosten in ihren Praxisräumlichkeiten, sondern auch die höheren Kosten für Hausbesuchsfahrten stemmen.
Die Bundesregierung hat nun mit zwei Entlastungspaketen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.
Zwei Entlastungspakete
Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23. März 2022 im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 sollen diese Maßnahmen nun in mehreren Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden.
Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:
- Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
- Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
- Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.
- Vergünstigte Tickets für den ÖPNV (9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV)
Zuvor hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Der Bundestag entscheidet am 12. Mai 2022 über das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Folgende Maßnahmen sind rückwirkend zum 1. Januar 2022 vorgesehen:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
- Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
Weitere steuerliche Entlastungen werden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat:
- Erweiterte Verlustverrechnung,
- Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
- Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
- Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
- Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
- Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.
Der Finanzausschuss befasst sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2022 mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz.
Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage. Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben. Der Bundestag das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage bereits beschlossen; eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Bereits vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.
Entwicklung im Blick behalten
Der dbl beobachtet die Entwicklung und analysiert die möglichen Auswirkungen, die die gestiegenen Energiepreise für uns bedeuten. Auch im Hinblick auf die Zukunft werden wir die Maßnahmen im Blick behalten, denn wie sich das Preiskarussell noch drehen wird, ist nicht absehbar.