Meldung
Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband zur Vertragsauslegung gescheitert
Neuverhandlung des Vertrages ist unumgänglich
Die Berufsverbände dbl, dbs und LD hatten sich im vergangenen Jahr wiederholt an den GKV-Spitzenverband gewandt, um im Rahmen einer Vertragsauslegung die Problempunkte einvernehmlich zu klären, die zunehmend zu ungerechtfertigten Absetzungen durch die Krankenkassen führen.
Ein erster, bereits im Dezember 2022 unternommener Versuch der Verbände, eine Problemlösung über eine Ergänzung des bereits bestehenden Fragen-Antworten-Katalogs herbeizuführen, war zuvor gescheitert, weil der GKV-Spitzenverband die dauerhafte Fortführung und Ausweitung dieser „Auslegungshilfe“ ablehnte.
Zwei Videokonferenzen mit Vertreter*innen des GKV-Spitzenverbands, die im Laufe des vergangenen Jahres durchgeführt wurden, und zahlreiche Versuche der Verbände, mit schriftlich ausgearbeiteten Lösungsvorschlägen zu überzeugen, haben nicht zu dem erhofften Erfolg geführt. Beide Seiten konnten sich bei wichtigen Problempunkten nicht auf eine gemeinsame rechtskonforme Vertragsauslegung verständigen.
Das bei Unstimmigkeiten in der Auslegung einzelner Regelungen vorgesehene Verfahren nach § 22 des Vertrages, nach dem zwischen den Vertragspartnern in solchen Fällen „Einvernehmen“ hergestellt werden soll, hat sich in der Praxis nicht bewährt, da die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Vertragsparteien i.d.R. nicht aufgelöst werden können.
Wir sehen uns deshalb darin bestätigt, dass die von dbl, dbs und LD zum 31. Dezember 2023 erklärte Vertragskündigung unumgänglich war, um wesentliche vertragliche Regelungen im Wege einer Neuverhandlung konkretisieren oder ändern zu können.