Meldung
Gesetzentwurf sieht Flexibilisierungen bei Fehlzeiten in der logopädischen Ausbildung vor
Ergänzung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Bundesministerum für Gesundheit ist auf die Berufsverbände zugekommen, um fachspezifische Stellungnahmen zur Ergänzung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das am 27. März 2020 getreten ist, einzuholen. Für die Logopädie ging es dabei insbesondere um die Ergänzung des § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG). Ziel der Ergänzung dieses Paragraphen ist es, vor dem Hintergrund der Corona-Situation auch für die Zukunft die notwendigen Flexibilisierungen bei der Anrechnung und Bewertung von Fehlzeiten im Rahmen der logopädischen Ausbildung zu schaffen.
dbl und der Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie (BDSL) e. V. haben in ihrer Stellungnahme dieses geplante Gesetzesvorhaben begrüßt. Durch eine solche Regelung wird den zuständigen Behörden eine Handhabe gegeben, individuellen Härtefallanträgen nachgehen zu können und individuelle Lösungen zu finden. Gerade hinsichtlich der derzeit noch nicht abzuschätzenden Weiterentwicklung der Corona-Pandemie und der Auswirkung auf die Ausbildung in den Gesundheitsberufen, ist es wichtig, diese Möglichkeiten zu schaffen. Diejenigen, die sich in der Ausbildung befinden, aber z.B. durch häusliche Quarantäne oder die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen an dem Besuch der Ausbildungsstätte gehindert wären, könnten durch diese Regelung trotzdem ihre Ausbildung regulär abschließen. Auch bei behördlich angeordneten vorübergehenden Schließungen der Ausbildungsstätten kann so der Abschluss zum regulär geplanten Zeitpunkt erreicht werden.
Eindringlich wiesen dbl und BDSL auch noch einmal darauf hin, dass eine Verschiebung des Ausbildungsendes und die damit einhergehende Verlängerung der Ausbildung ansonsten auch die Kapazitäten der Ausbildungsstellen überlasten würde. Negative Auswirkungen auf den bestehenden Fachkräftemangel wären die Folge, denn dann könnten weniger Auszubildende aufgenommen werden.
Die Ergänzung des Gesetzentwurfes soll am 29. April 2020 im Bundeskabinett beschlossen werden. Unsere Stellunnahme können Sie hier nachlesen.
Azzisa Pula-Keuneke, (dbl-Referat Bildung)