Meldung
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie: Kündigungsschutz für Wohnungen und Gewerberäume, Insolvenzantragspflicht ausgesetzt
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist erfolgt
Der Bundesrat hat am Freitag, 27. März 2020 dem am vorangegangenen Mittwoch vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt, das den Kündigungsschutz für diejenigen Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen aussetzt, die aufgrund der Corona-Krise mit ihren Mietzahlungen in Verzug geraten. Dies bezieht sich auf Mietschulden im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020 – mit der Verlängerungsmöglichkeit bis maximal zum 31. Juli 2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch andere Schulden in Bereichen der "Daseinsvorsorge", insbesondere für Strom, Gas, Telekommunikation (inklusive Internet) und Wasser, die wegen der Corona-Krise nicht beglichen werden können, keine rechtlichen Folgen haben. Grundsätzlich müssen die bis dahin entstehenden Schulden aber später beglichen werden.
Außerdemsetzt das Gesetz vorübergehend die Insolvenzantragspflicht aus, soweit diese auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und es eine Aussicht gibt, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen.
Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das pdf ist hier eingestellt.