Meldung
G-BA ergänzt Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf
Gültig ab 1. Januar 2023
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Liste jener Erkrankungen ergänzt, bei denen er davon ausgeht, dass Patientinnen und Patienten langfristig Heilmittel brauchen. In die sogenannte Diagnoseliste für einen langfristigen Heilmittelbedarf wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen aufgenommen.
Mit der Ergänzung der Diagnoseliste erweitert sich ab 1. Januar 2023 der Kreis der gesetzlich Versicherten, bei denen ein langfristiger Heilmittelbedarf von vornherein als genehmigt gilt. Heilmittel können dann wiederholt für jeweils 12 Wochen verordnet werden. Unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der fortlaufend benötigten Heilmitteltherapie sollen mit der Anerkennung des langfristigen Bedarfs vermieden werden.
Die vollständigen Pressemitteilung des G-BA lesen Sie hier.
Hier finden Sie den Beschlussentwurf des G-BA über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: „Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)“.
Hier finden Sie die Ausführungen „Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)“.
Die für die Logopädie relevanten Diagnosen sind gelb markiert.