Meldung
Gemeinsame Stellungnahme der Berufsverbände tritt Verlängerung der Modellklausel entschieden entgegen
Der dbl hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den anderen stellungnahmeberechtigten Berufsverbänden (dba, dbs und LOGO Deutschland) des Arbeitskreises (AK) Berufsgesetz entschieden gegen eine Verlängerung der Modellklausel ausgesprochen. In dem Referentenentwurf vom 23. Oktober 2020 war unter Artikel 8 die geplante Verlängerung der Modellklausel für die Logopädie um 5 Jahre auf das Jahr 2026 aufgenommen worden (siehe Meldung des dbl vom 30. Oktober 2020).
In ihrer Stellungnahme weisen die Berufsverbände daraufhin, dass Belege für die erfolgreiche Umsetzung der Modellstudiengänge durch die zahlreichen Evaluationen (2015, 2019, 2020) hinlänglich vorlägen. Die Notwendigkeit der hochschulischen Ausbildung, deren Umsetzbarkeit, Qualität und die Finanzierung wurden ebenfalls in den Evaluationen bewiesen, eine weiter Verschiebung sei nicht akzeptabel. Die in dem o. g. Referentenentwurf aufgestellte Behauptung, eine Verlängerung der Modellphase könne eine ergebnisoffene Entscheidung herbeiführen, sei für die Logopädie völlig unangemessen, da die Begründungen für die Einführung eines hochschulischen Studiums längst mit Fakten unterlegt sei. Bereits im März 2020 hatte sich der AK Berufsgesetz detailliert zu dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe“ geäußert und die Prüfung der Vollakademisierung der Logopädie begrüßt. Seitens des AK Berufsgesetz wird seit seiner Gründung im Januar 2016 die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung für die Logopädie/Sprachtherapie gefordert.
Mit der zweiten Verlängerung der Modellklausel bringt sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wie bereits 2016, stark in die Kritik. 2016 hatte das BMG trotz positiver Evaluationsergebnisse, eine 10-jährige Verlängerung der Modellklausel verlangte. Dass diese letztendlich auf vier Jahre begrenzt wurde, ist der Beschlussfassung des Bundesrates zu verdanken, der in dieser darlegte, dieser Zeitraum reiche aus für eine weitere Überprüfung der Modellphase und deren Beendigung.
Die Berufsverbände nehmen in ihrer Stellungnahme Bezug auf die Ausbildungslandschaft in der Logopädie/Sprachtherapie, die sich zunehmend hochschulisch ausrichtet. Im Bereich Logopädie/Sprachtherapie liegt die Abiturquote bei über 90 Prozent und die mittlerweile 50 Studiengänge führen zu einem stetigen Anstieg hochschulisch ausgebildeter Berufsangehöriger. Aus der Sicht der PatientInnenversorgung ist die evidenzbasierte Diagnostik und Intervention notwendig, um den zukünftigen komplexen Versorgungsbedarfen gerecht zu werden. Dazu bedarf es einer wissenschaftlichen Qualifikation aller Berufsangehörigen.
Um diese Entwicklung voranzutreiben, ist es für die Bundesländer wichtig, (bundesgesetzliche) Sicherheit zu haben, um hochschulisch zu planen und die Finanzmittel für den hochschulischen Ausbau bereitzustellen.
Die derzeitige Pandemie-Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, motivierte und qualitativ gut ausgebildete Fachkräfte im Gesundheitswesen zu haben, um die PatientInnenversorgung zu sichern.
Dies gilt auch für die Logopädie/Sprachtherapie. Mit der Novellierung des Berufsgesetzes und der geforderten hochschulischen Ausbildung als Regelausbildung werden die Grundlagen für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie geschaffen und dem bestehenden und wachsenden Fachkräftemangel entgegengetreten.
Die Anhörung beim BMG findet am 19. November über Webex in der Zeit von 10:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Azzisa Pula-Keuneke, dbl-Referat Bildung