Meldung
G-BA verlängert befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen
Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine erneute Verlängerung der befristeten bundeseinheitlichen Sonderregelungen für verschiedene Richtlinien über ärztlich veranlasste Leistungen bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.
In Punkt 8.5.1. der Tagesordnung „Verschiedene Richtlinien über veranlasste Leistungen:
COVID-19-Epidemie: Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen“ wurde einstimmig für die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 gestimmt.
Der G-BA hatte zuletzt mit Beschluss vom 18. März 2021 eine Verlängerung der entsprechenden Regelungen bis zum 30. September 2021 beschlossen.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Plenum nun die befristeten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für den Bereich der Logopädie (mit Ausnahme der ärztlich verordneten Schlucktherapie) betrifft die Verlängerung insbesondere den Einsatz von Videobehandlungen, der nun bis Ende des Jahres weiterhin möglich ist. Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ebenfalls weiterhin ausgesetzt.