Meldung
18.03.2021
G-BA: Sonderregelungen bis 30. September 2021 verlängert
Vor wenigen Minuten hat der Gemeinsame Bundesausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 8.2.1 über die Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen zu verschiedenen Richtlinien über veranlasste Leistungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie beraten und entschieden, dass diese über den 31. März 2021 hinaus bis zum 30. September 2021 weitergelten.
Dies betrifft u.a. auch den Einsatz von Videobehandlungen.
Hier können Sie die entsprechende Pressemitteilung des G-BA nachlesen.
Hier fnden Sie die Regelungen des GKV-Spitzenverbandes für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie (gültig ab 1.1.2021).