Meldung
G-BA beschließt Long-COVID-Richtlinie
In seiner letzten Sitzung des vergangenen Jahres, am 21. Dezember 2023, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erste Fassung einer Long-COVID-Richtlinie beschlossen. Diese soll künftig die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung der von Long- und Post-COVID oder vergleichbaren Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten regeln. Vorgesehen ist die Zusammenarbeit der Gesundheitsprofessionen wie uns Heilmittelerbringer*innen und flankierenden Diensten, z.B. ambulanter Pflegedienste, Rehabilitationseinrichtungen.
Die Richtlinie beschreibt hierfür eine strukturierte Patientenversorgung, legt Rahmenbedingungen einer interdisziplinären und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit fest und definiert erste Anforderungen an die Versorgung der Patientinnen und Patienten mittels eines individualisierten, strukturierten und aktuellen Behandlungsplans, der bei Bedarf auch eine Versorgung mit Heilmitteln vorsieht.
Die Diagnosestellung soll leitlinienbasiert bzw. nach dem aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Basis einer symptomorientierten differenzialdiagnostischen Abklärung oder als Ausschlussdiagnose erfolgen.
Die neue Richtlinie muss für die maßgeblichen Entscheidungsträger Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband Anlass sein, die überfällige Neubewertung im Hinblick auf deren bisherige Ablehnung der Einbeziehung logopädischer Therapieleistungen in den besonderen Verordnungsbedarf bei Long-COVID und vergleichbaren Erkrankungen vorzunehmen.
S1-Leitlinie sieht logopädische Versorgung vor, aber…..
Die aktuell nicht vorgesehene budgetneutrale Verordnung von Logopädie - anders als Ergo- und Physiotherapie - führt unserer Beobachtung nach bereits länger zu einer Fehlleitung der Versorgung. Aufgrund der potentiellen budgetären Belastung seitens verordnender Ärztinnen und Ärzte stellen wir eine deutliche Zurückhaltung bei der Verordnung von Logopädie zu Gunsten anderer budgetneutraler Heilmittel fest. Dies, obwohl die aktuelle S1-Leitlinie auch die logopädische Versorgung ausdrücklich vorsieht und die Betroffenen mit typischen Long-COVID-Symptomen, wie refraktärem Husten oder Schluck-, Sprach- und Stimmstörungen, von logopädischer Behandlung deutlich profitieren können.
Forderung des dbl: Logopädie bei Long-COVID muss budgetneutral verordnet werden können
Der dbl sieht darin eine wirtschaftliche Fehllenkung zum Nachteil der Betroffenen mit logopädischen Versorgungsbedarfen. Wir müssen davon ausgehen, dass bei verordnenden Ärztinnen und Ärzten der Eindruck entstehen kann, dass es sich bei der Logopädie in der Behandlung von Long-COVID-Betroffenen nur um ein nachrangiges Heilmittel handelt. Patientinnen und Patienten erhalten dadurch keine bzw. eine unzureichende Behandlung.
Der dbl fordert daher die Einbeziehung auch der einschlägigen logopädischen Diagnosegruppen in den Katalog des besonderen Verordnungsbedarfes bei Long-COVID (ICD-10-Code U09.9).