Meldung
Förderbekanntmachungen des G-BA-Innovationsausschusses
Versorgungsforschung und medizinische Leitlinien
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Interessierte können sich über eine themenoffene oder eine themenspezifische Bekanntmachung um Fördermittel für Versorgungsforschungsprojekte bewerben. Mit einer weiteren Förderbekanntmachung werden Projektverantwortliche gesucht, die in ausgewählten Themenfeldern medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln.
Projekte im Bereich der Versorgungsforschung - Antragsfrist 24. Oktober
Die themenspezifische Förderbekanntmachung basiert auf Vorschlägen, die den Innovationsausschuss über ein Konsultationsverfahren erreicht haben und benennt folgende Schwerpunkte:
- Versorgungsforschung zu Gruppen-Settings im Heilmittelbereich
- Versorgungsforschung zu unerwünschten Behandlungsfolgen
- Patient-Empowerment
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Schwerhörigkeit
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
Die Antragsfrist endet jeweils am 24. Oktober 2023 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien - Antragsfrist 26. September
Die Schwerpunkte in der Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Es hat diesmal u.a. folgende Themenfelder benannt:
- Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Technologien sowie des Informationsbedarfs bei Nutzung digitaler Technologien
- Weiterentwicklung von Leitlinien mit zukünftig regelmäßiger Aktualisierung („Living Guidelines“)
Die Antragsfrist endet am 26. September 2023 um 12.00 Uhr. Auch hier können Anträge ausschließlich über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das DLR, abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zum Konsultationsverfahren sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.
Quelle: G-BA