Meldung
Flutkatastrophe in Deutschland
UPDATE 30.7.: GKV-Spitzenerband erweitert und verlängert Sonderreglungen
(UPDATE vom 30. Juli 2021/nide: NEU: Flutkatastrophe: GKV-Spitzenverband erweitert Sonderregelungen - Hinweise zur Abrechnung beschädigter oder verloren gegangener Verordnungen- siehe die Ergänzung unten im Text)
(UPDATE vom 27. Juli 2021/nide: NEU: "Rheinland-Pfalz: Informationsportal zur Hochwasserkatastrophe" - siehe die Ergänzung unten im Text)
(UPDATE vom 23. Juli 2021/nide: NEU: "Auszahlung der Soforthilfe bei den Gemeinden / Kommunen in NRW" - siehe die Ergänzung unten im Text)
(UPDATE vom 22. Juli/nide: NEU: "Anspruch auf Kurzarbeitergeld" - siehe die Ergänzung unten im Text)
(UPDATE vom 21. Juli 2021/nide: NEU: "Wichtige Info für Praxisinhaber/innen, die mit Abrechnungsfirmen zusammenarbeiten" - siehe die Ergänzung unten im Text)
(UPDATE vom 20. Juli 2021/nide: NEU:"GKV-Spitzenverband empfiehlt Krankenkassen konkrete Regelung für vom Hochwasser betroffene Praxen" - siehe die Ergänzung unten im Text)
Erste Informationen für Betroffene und wichtige Unterstützungsangebote
Die Hochwasserkatastrophe, die über mehrere Bundesländer – insbesondere NRW und Rheinland-Pfalz - hereingebrochen ist, hat ungeahnte Ausmaße erreicht. Tote und Verletzte sind zu beklagen und immer noch gelten viele Menschen als vermisst. Ganze Orte sind unbewohnbar geworden, vielerorts ist die Infrastruktur zerstört. Das Leid der Menschen in diesen Regionen berührt uns sehr.
Wir versuchen aktuell, den Bedarf bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu erfassen, um schnellstmöglich geeignete Möglichkeiten der kollegialen Unterstützung vermitteln und anbieten zu können.
Folgende wichtige erste Informationen möchten wir nachfolgend denjenigen an die Hand geben, die mit ihrer logopädischen Praxis von den Unwetterschäden betroffen sind:
Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung
- Als Mieter/in einer Praxis informieren Sie zunächst Ihren Vermieter oder dessen Verwaltung über die Schäden in der Praxis. Zusätzlich melden Sie die Schäden Ihrer (Geschäfts-)Inhaltsversicherung mit eingeschlossenen Elementarschäden.
- Sind Sie selbst Eigentümer/in der Praxisräume oder des Hauses, melden Sie die Schäden umgehend Ihrer Wohngebäudeversicherung.
- Dokumentieren Sie möglichst genau mit Fotos die entstandenen Schäden und beginnen Sie mit der Auflistung der betroffenen Einrichtung und Gegenstände. Mit der Meldung bei der Versicherung erhalten Sie eine Schadenfallnummer. Diese bewahren Sie bitte sorgfältig für die Regulierung gut auf.
dbl-Service: LOGOPÄDIEsecur (unser Partner confina) bietet Telefon-Hotline zu Versicherungsfragen an
Wenn Sie nicht genau wissen, was zu tun ist oder Fragen zur Meldung von Schäden haben, steht Ihnen unser Partner kostenfrei zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Antworten auf Fragen wie "Wie geht man am besten vor im Kontakt mit der Versicherung? Worauf muss ich achten? Ist es schlimm, wenn ich meine Versicherungspolice nicht mehr habe? Muss ich mit der Renovierung/Sanierung warten, bis eine Begutachtung des Schadens durch die Versicherung erfolgt ist?“"etc.
Diese und andere drängenden Fragen können Betroffene im Gespräch mit dem dbl-Kooperationspartner LOGOPÄDIEsecur (Confina) in der Zeit von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 0621- 84 55 98 0 klären.
Rheinland-Pfalz: Informationsportal zur Hochwasserkatastrophe
(UPDATE vom 27. Juli 2021/nide): Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat ein Informationsportal eingerichtet. Hier findet man alles Wichtige zu Hilfsangeboten, Soforthilfen und psychosozialer Unterstützung.
Auszahlung der Soforthilfe bei den Gemeinden / Kommunen in NRW
(UPDATE vom 23. Juli 2021/nide): Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.
In NRW können bereits jetzt die Anträge zur Auszahlung der Soforthilfe bei den Gemeinden / Kommunen in NRW gestellt werden. Privatpersonen erhalten einen Sockelbetrag von 1.500 Euro und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt - maximal 3.500 €. Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige können für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abrufen.
Eine Online Antragstellung ist leider im Moment noch nicht möglich. Wenn Sie also persönlich jemandem helfen möchten, drucken Sie Exemplare der Formulare aus und verteilen diese vor Ort.
Hier finden Sie das Antragsformular für Privatpersonen und das Antragsformular für Unternehmen.
Auf der Website des Landes NRW finden Betroffene weitere Informationen sowie Ausfüllhilfen zu den o.a. Formularen.
Darüber hinaus wurden bereits steuerliche Erleichterungen im Rahmen eines Katastrophenerlasses durch die Finanzverwaltung bekannt gegeben. Einzelheiten zu den Stundungsmöglichkeiten, Spendenzahlungen, etc. finden Sie hier.
Das Bürgertelefon Fluthilfe in NRW beantwortet unter der Nummer 0211 / 4684-4994 zu folgenden Zeiten Fragen zum Antragsverfahren: Montag–Freitag, 8–18 Uhr und Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr.
Anspruch auf Kurzarbeitergeld
(UPDATE vom 22. Juli 2021/nide): Wenn der Praxisbetrieb unmittelbar von Hochwasser betroffen ist, zum Beispiel durch Überflutung, kann Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Die Arbeitsagentur informiert aktuell in einer Sonderinformation zum Kurzarbeitergeld für Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind (hier bitte klicken).
Ausführliche Informationen zur Beantragung sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Für Fragen steht der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur zur Verfügung. Diesen erreichen Sie Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) unter der Rufnummer 0800 4 5555 20.
Verordnungen: Leistungsunterbrechung ist möglich
Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Verordnungen können länger unterbrochen werden, da derzeit noch die "Corona-Sonderregeln" der Krankenkassen gelten.
Erste Gespräche mit GKV-Spitzenverband
Wir sind im Gespräch mit dem GKV-Spitzenverband, um für betroffene Praxen Regelungen zu vereinbaren, die sie zumindest in bürokratischer Hinsicht entlasten können. Hier ist vieles denkbar und voraussichtlich morgen schon können wir dazu schon mehr berichten. (Siehe hierzu das nachfolgende Update vom 20. Juli 2021.)
GKV-Spitzenverband empfiehlt Krankenkassen konkrete Regelung für vom Hochwasser betroffene Praxen
(UPDATE vom 20. Juli 2021/nide): Heute informierte uns der GKV-Spitzenverband darüber, dass aufgrund der aktuellen Hochwassersituation Heilmittel in betroffenen Gebieten auch außerhalb der Praxis erbracht werden können.
Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) - die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 (ACHTUNG: s.u. unser UPDATE vom 30. Juli 2021 - die Regelung wurde verlängert/nide) an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; hierdurch entsteht jedoch kein Anspruch auf die Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen sind mit dem Kürzel „HW“ zu markieren. Die Krankenkassen werden hierüber mit einem Rundschreiben informiert.
Flutkatastrophe: GKV-Spitzenverband erweitert und verlängert Sonderregelungen
(UPDATE vom 30. Juli 2021/nide): Der GKV-Spitzenverband hat Hinweise zur Abrechnung beschädigter oder verloren gegangener Verordnungen in einem Informationspapier zusammengestellt und die Sonderreglungen bis zum 30. September 2021 verlängert. Näheres können Sie hier in unserer Extra-Meldung vom 30. Juli 2021 nachlesen.
Wichtige Info für Praxisinhaber/innen, die mit Abrechnungsfirmen zusammenarbeiten
(UPDATE vom 21. Juli 2021/nide): Wir wissen, dass einige Abrechnungsdienstleister mit Hilfsangeboten zur vereinfachten Abrechnung zur Verfügung stehen. Wenn Sie Ihre Abrechnungen über einen Dienstleister abwickeln und von der Flutkatastrophe betroffen sind, dann nehmen Sie bitte mit Ihrem Anbieter Kontakt auf.
Austausch im dbl-Mitgliederportal
Wir laden alle dazu ein, sich im Mitgliederportal in ihrer jeweiligen Landesgruppe auszutauschen. Es kann hier ganz konkret Hilfe angeboten werden: Sei es in der Gruppe „Gebraucht und Günstig“ das Angebot von kostenlosem Therapiematerial, das man nicht mehr benötigt, oder auch jedes andere denkbare solidarische Hilfsangebot. Es können sich auch betroffene Logopädinnen untereinander austauschen oder auch – wenn ihnen das zum jetzigen Zeitpunkt schon möglich ist – ihre Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bitten.
Geld- und Sachspenden
Wer darüber hinaus helfen möchte, kann dies über Geldspenden tun. Alle großen deutschen Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Hochwasseropfer eingerichtet - von Sachspenden wird allerdings mittlerweile abgeraten. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Spendenmöglichkeiten auf:
Das "Aktionsbündnis Katastrophenhilfe" leitet die Spende an eine seiner Mitgliedsorganisationen weiter (Deutscher Caritasverband e.V. – Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz e.V., Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. – Diakonie Katastrophenhilfe, Deutsches Komitee für UNICEF e.V.)
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Spendenkonten seriöser Hilfsorganisationen zugunsten der Betroffenen in den Hochwassergebieten erstellt. Das Spenden-Info unterstützt Spenderinnen und Spender bei ihrer Entscheidung, indem es neben den Namen und Bankverbindungen empfehlenswerter Hilfsorganisationen auch wichtige Tipps für Spenden in Katastrophenfällen bietet.
Wer ganz bestimmte einzelne Organisationen unterstützen möchte, findet nachfolgend eine Auswahl:
Internetplattform als Anlaufstellen für Betroffene
https://hochwasserhilfe-navi.de/
Diese Seite soll helfen, schnell und einfach Hilfe bzw. Anlaufstellen für Sach-, und Geldspenden zu finden. In der Suchmaske können direkt Städte und Ortschaften sowie Begriffe eingeben. Im Menü sind noch einmal die betroffenen Regionen aufgelistet (Achtung: die Liste wird natürlich laufend aktualisiert).
Für jede Stadt/Ortschaft findet man allgemeine Daten und Telefonnummern (z. B. Anlaufstellen für Vermisstensuche, Notfalltelefonnummern etc.) sowie auch Informationen, wohin man spenden kann (Sach-, und Geldspenden).
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden!