Meldung
Flutkatastrophe: GKV-Spitzenverband erweitert Sonderregelungen
Hinweise zur Abrechnung beschädigter oder verloren gegangener Verordnungen
Bereits am 20. Juli 2021 hat der GKV-Spitzenverband über die zunächst bis zum 15. August 2021 befristete Ausnahmeregelung zum Behandlungsort bei vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen informiert. Diese Regelungen gelten nunmehr bis 30. September 2021.
Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben sich auch noch auf weitere Hinweise insbesondere zu Abrechnungsfragen verständigt und in einem Informationspapier zusammengefasst. Unterschiedliche Fallkonstellationen zu verloren gegangenen Verordnungen und die verschiedenen Ausnahmeregelungen zur Abrechnung sind dort ausführlich beschrieben.
Für den Fall, dass betroffene Praxisinhaber/innen keine "Ersatzverordnungen" oder "Verordnungskopien" vorlegen können und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist, können sich unsere Mitglieder bei uns melden. Der dbl wird dann dem GKV-Spitzenverband eine Auflistung der betroffenen Praxen übermitteln. Die Krankenkassen werden dann zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.
Die ausführlichen Hinweise lesen Sie hier im Informationspapier des GKV-Spitzenverbandes.