Meldung
Falsch ausgestellte Verordnungen - Änderungen per Fax weiterhin möglich
Verwirrung um Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes
Presseberichte der letzten Tage, die über das Inkrafttreten einer GKV-Spitzenverbands-Richtlinie zum Schutz von Sozialdaten informierten, sorgten für große Verunsicherung. Die Richtlinie wurde so interpretiert, dass ab dem 5. Februar 2020 Übertragungen von Versichertendaten an eine Arztpraxis per Fax nicht mehr erlaubt seien.
Zur Klärung haben wir uns sofort an den GKV-Spitzenverband gewandt und können nun Entwarnung geben: Der GKV-Spitzenverband hat mitgeteilt, dass diese Richtlinie ausschließlich den Informationsaustausch zwischen Krankenkassen und Versicherten regelt; es ergeben sich dadurch keinerlei Auswirkungen oder Änderungen für Heilmittelerbringer.
Änderungen von falsch ausgestellten Verordnungsvordrucken per Fax sind daher auch weiterhin möglich.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei jeder Übermittlung von Patientendaten, auch per Telefax, die datenschutzrechtlichen Belange der Patienten nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung unbedingt zu beachten sind.
(aktualisiert am 17.02.2020/nide)