Meldung
Ermittlung der Kosten der Ausbildungen in den Therapieberufen
BMG vergibt Gutachten
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das Deutsche Krankenhausinstitut e.V. (DKI) mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das die aktuellen Kosten der berufsfachschulischen und hochschulischen Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie und der Modellstudiengänge ermitteln soll. Damit soll prognostisch abgeleitet werden, wie hoch die Kosten der zukünftigen Ausbildungen sein werden. Das BMG begründet diese Gutachtenvergabe damit, dass dadurch „eine gute, umfassende und solide Datengrundlage für die im Rahmen der Erstellung eines Reformentwurfs erforderliche Ermittlung und Darstellung des damit verbundenen finanziellen Aufwands“ geschaffen werde. Die kommenden Gesetzgebungsverfahren zur Berufsgesetznovellierung sollen auf der Grundlage valider Erkenntnisse über die absehbaren Kostenfolgen geführt werden.
Warum so spät? Die Frage nach den Kosten ist nicht neu…
Es ist nicht dagegen einzuwenden, eine solide Finanzierungsstruktur für die zukünftige hochschulische Ausbildung zu entwickeln. Sehr kritisch sieht der dbl jedoch die späte Vergabe des Gutachtens an. Bereits 2016 hatte das BMG im Rahmen der ersten Evaluation in seinen Handlungsempfehlungen darauf hingewiesen, dass die Kostenfolgen noch unklar seien. Das ist nun sieben Jahre her! 2017/2018 war das DKI bereits beauftragt worden, die Kosten der berufsfachschulischen Ausbildungen sowie Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung zu erheben. Diese Erhebung umfasst mit den drei Therapieberufen insgesamt 11 Gesundheitsberufe. Damals wurden beispielsweise bereits Sachkosten der praktischen Ausbildung, Verwaltungs- und Personalkosten für die einzelnen Berufsgruppen ermittelt.
Die Modellklausel läuft Ende 2024 aus – die Zeit für die Novellierung des Berufsgesetzes drängt!
Nun also beginnt die Befragung der Berufsfachschulen und Hochschulen erneut, wobei das BMG die Studiengänge der akademischen Sprachtherapeut*innen, die die Teil- und Vollzulassungen nach § 124 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) haben, zunächst nicht in die Befragung einbezogen hat; dies wurde dem BMG umgehend mitgeteilt mit der Bitte, diese ebenfalls aufzunehmen. Denn gerade diese Studiengänge mit ihrem akademischen Personal und bestehenden Professuren müssen unbedingt in die Kostenkalkulation mit aufgenommen werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Prognose auf den Daten, die derzeit erhoben werden, die Vollakademisierung z. B. in der Logopädie dann auch wirklich widerspiegeln kann. Das bleibt abzuwarten, ABER diese neuerliche Erhebung darf nicht Einfluss auf die Berufsgesetznovellierung und deren Reformbedarf Einfluss nehmen. Zu lange zieht sich das Erproben der Modellklausel in der Logopädie hin, zwei Evaluationsberichte liegen vor und drei Fristen zur Begrenzung und: Am 31. Dezember 2024 läuft die Modellklausel aus! Und der dbl erwartet, dass das BMG die Berufsgesetznovellierungen auch in dieser Legislaturperiode abschließt. Bereits 2021(!) wies das BMG selbst in seinem zweiten Evaluationsbericht darauf hin: „Im Hinblick auf die zeitliche Planung der Gesetzgebungsprozesse ist das Außerkrafttreten der Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie Ende 2024 zu berücksichtigen".