Meldung
Energiepreispauschale für Studierende kommt
Auszahlungsdatum aber noch ungewiss
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages hat dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Energiepreispauschale für Studierende (Bundestags-Drucksache 20/4536) zugestimmt. Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet und soll am 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Die Auszahlung soll dann zu Beginn des nächsten Jahres starten, also noch in diesem Winter.
Studierende und Fachschüler/innen sollen – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren, im Einzelnen sind dies:
- Studierende
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen und soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.
Bund und Länder entwickeln gemeinsame eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung dann beantragt werden kann. Weitere Details dazu werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
(Quelle: Deutscher Bundestag)