Meldung
26.03.2021
Endgültige Fassung des Vertrages über die Versorgung mit logopädischen Leistungen (Stand 15.03.2021) liegt vor
Der Vertragsentwurf vom 14.12.2020 wurde inzwischen in eine konsolidierte Vertragsfassung überführt.
Es wird nun unmissverständlich dokumentiert, dass der gesamte Vertrag einschließlich aller Anlagen durch die Entscheidung der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V – Aktenzeichen 4 HE 30-20 – vom 15.03.2021 (in der Fassung des Schiedsspruchs vom 22.03.2021) festgesetzt worden ist.
Wir haben die bisher verfügbaren Dokumente nun durch die jeweilige aktuelle Fassung ersetzt. Die endgültige Fassung können Sie jetzt an der bekannten Stelle einsehen. Inhaltliche Änderungen wurden selbstverständlich nicht vorgenommen.
Die Anhänge A, B, C zur Anlage „Leistungsbeschreibung“ sowie die Anhänge 3 und 4 zur Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“ werden der Vollständigkeit halber noch nachgereicht.