Meldung
Elektronisches Gesundheitsberuferegister
Pilotbetrieb wird auf weitere Länder ausgeweitet
Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) zunächst auf die nördlichen Bundesländer. Ab sofort können auch Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen.
Seit Januar 2022 war bereits eine Antragsstellung für Beschäftige, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, möglich. (Näheres dazu finden Sie hier.)
Elektronisches Gesundheitsberufereregister (eGBR)
Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster. Als gemeinsame Stelle der Länder wird es künftig elektronische Ausweise an Berufsgruppen im Gesundheitswesen ausgeben. Dazu gehören zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht approbiert sind oder nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen.
Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. Zunächst werden die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beim eGBR beantragen können:
- Pflegefachleute
- Altenpfleger:innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
- Physiotherapeuten:innen
- Hebammen
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen elektronischen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur (TI). In einem weiteren Schritt ist auch die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.
Die gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringer-Institutionen soll ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Darauf haben sich die Länder im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb des eGBR verständigt.
Zum Hintergrund:
Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster ist eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes. Diese ermöglicht den Zugang zu Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitssektors für Leistungserbringer. In der Telematikinfrastruktur sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft.
(Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen)