Meldung
DVPMG: Erste Beratung im Deutschen Bundestag
Vorgesehen ist auch die Übernahme der Videobehandlung als Regelleistung
Soeben ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG, Drucksache 19/27652) in erster Lesung beraten worden. Der Gesetzentwurf enthält auch die Vorgabe, Videosprechstunden für Heilmittelerbringer und Hebammen dauerhaft zu ermöglichen. Bis es soweit ist, wird allerdings noch einige Zeit ins Land gehen: Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss und der Termin für die 2. und 3. Lesung steht noch nicht fest. Zudem muss nach der Verabschiedung des Gesetzes in der 3. Lesung der G-BA erst einmal darüber beraten und entscheiden, wie er diese politische Vorgabe konkret im Leistungskatalog der GKV umsetzt.
Hintergrund
Ziel der Gesetzesinitiative ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen einzuführen. Auch die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen weiter ausgebaut werden, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes sollen darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Kommunikation ausgeweitet werden.
Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und andere Leistungserbringer sollen ferner beim Datenschutz entlastet werden „indem von der in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt und die Leistungserbringer insoweit von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten befreit werden“, heißt es dazu im Entwurf.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
(GS/Feit)