Meldung
Drittes Digitalisierungsgesetz
Referentenentwurf enthält interessante Regelungen für Heilmittelbereich
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) beinhaltet auch einige für die Heilmittelerbringer interessante Pläne. Die wichtigsten Punkte sind:
Videobehandlung
So ist vorgesehen, bis zum 30.09.2021 in den bundesweiten Versorgungsverträgen die Einzelheiten der Videobehandlungen zu vereinbaren. Die Vertragspartner sollen dabei die Heilmittelleistungen festlegen, die als Videobehandlung geeignet sind. Neben der Vergütung der Videosprechstunde sind in den bundeseinheitlichen Verträgen auch die technischen Voraussetzungen zu regeln, die zur Erbringung von Leistungen im Wege der Videobehandlungen erforderlich sind.
Anschluss anTelematikinfrastruktur
Nach diesem Entwurf hat die Gesellschaft für Telematik für alle Heilmittelerbringer, für die das nicht bereits geschehen ist, die Voraussetzungen für die Nutzung der Telematikinfrastruktur und für die Ausübung ihrer Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte und die elektronische Verordnung zu schaffen.
Bis zum 01.01.2024 sind die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen von Heilmitteln in elektronischer Form übermittelt werden können.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!